Beschlusslage der SPD zu Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene

Grundsatzprogramm der SPD von 1989, Berliner Programm:

Parlamentarische Demokratie und Mehrheitsprinzip

Wir bekennen uns zur parlamentarischen Demokratie.

Parlamentarische Demokratie vermindert und ersetzt nicht die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Daher wollen wir die Bürgerbeteiligung ausweiten und das Petitionsrecht effektiver gestalten. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen Volksbegehren und Volksentscheid in Gemeinden, Ländern und Bund parlamentarische Entscheidung ergänzen. Die verfassungsrechtlichen Beschränkungen der Mehrheitsmacht gelten auch für die direkte Bürgerbeteiligung.

Grundsatzprogramm der SPD von 2007, Hamburger Programm:

3.3 Solidarische Bürgergesellschaft und demokratischer Staat

Die Demokratie lebt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Darum wollen wir eine starke, lebendige Bürgergesellschaft, in der die Menschen die Freiheiten der Meinung, der Vereinigung und Versammlung nutzen. Der demokratische Staat ist die politische Selbstorganisation der Bürgerinnen und Bürger.

Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilgesellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund. Wo die Verfassung der parlamentarischen Mehrheit Grenzen setzt, gelten diese auch für Bürgerentscheide.

Regierungsprogramm der SPD 2009

S. 80:

Was wir wollen:

Direkte Demokratie. Wir wollen Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene ermöglichen und dabei die Erfahrungen in den Ländern berücksichtigen.

Das SPD Regierungsprogramm 2013 – 2017

S. 97:

Wir wollen mehr Mitwirkungsrechte der Menschen bei der politischen Willensbildung.

Dazu werden wir auch auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide einführen. Für die notwendige Mehrheit einer Grundgesetzänderung werden wir bei den anderen Fraktionen werben.

Beschluss des ordentlichen Bundesparteitags der SPD vom 10. bis 12. Dezember 2015 in Berlin (auf Antrag des Parteivorstandes):

Unsere Demokratie stärken – mehr Transparenz, mehr Profil, mehr

Mitentscheidung, mehr Wahlbeteiligung!

Seit 1989 fordert die SPD, das Recht auf Volksabstimmungen ins Grundgesetz aufzunehmen.

Das würde den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechte zur Mitgestaltung einräumen und die Politik zwingen, ihre Gesetzgebung sorgfältiger zu begründen, wenn sie nicht Gefahr laufen will, in einer Volksabstimmung korrigiert zu werden.

Leider blockiert die CDU unter Angela Merkel bis heute beharrlich alle Vorschläge hierzu.

Regelung von Volksabstimmungen im Grundgesetz

Die SPD streitet aktiv für eine Grundgesetzergänzung, die das künftige Verfahren von Volksbegehren und Volksabstimmungen auf Bundesebene regelt.

Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU von 2018 :

XIII. Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben

1. Bürgerbeteiligung

Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.

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